Mieter brauchen auch Schutz!

Die Mieter sind mit einer Mietrechtsschutzversicherung gut beraten, denn es gibt bei einem Mietverhältnis viele Konfliktpunkte. Oftmals werden zum Beispiel die Nebenkosten zu hoch berechnet, der Vermieter kündigt wegen Eigenbedarf oder es kommt zu einem Streit, weil Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten fällig sind.

Bereits in der ersten Instanz kann ein Rechtsstreit mit einem Vermieter sehr teuer werden und den Mietrechtsschutz gibt es, damit der Mieter Rechtssicherheit bekommt und die Kosten abgefangen werden. Das Mietrecht beinhaltet komplizierte Sachverhalte und auch durch ungenaue Formulierungen in einem Mietvertrag können Fehler und Streitigkeiten entstehen.

Die Mietrechtsschutzversicherung ist sinnvoll
Grundsätzlich umfasst die Mietrechtsschutzversicherung alle Streitigkeiten zwischen dem Mieter und Vermieter und auch die dadurch anfallenden Kosten wie beispielsweise Sachverständigenkosten, Prozesskosten und Anwaltskosten, auch wenn es um die Kündigung geht. Alle Mieter sollten sich gegen Eventualitäten absichern, denn die Vermieter haben im Normalfall eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen, nachdem die Mieter nach dem Gesetz einige Rechte haben. Der Mietrechtschutz ist eine hilfreiche Lösung, wenn es um eine ungerechte Erhöhung der Miete, die Höhe der Mietkaution oder um eine dubiose Nebenkostenabrechnung geht. Die Versicherung bezahlt allerdings immer nur, wenn sich eine Streitigkeit nach dem Abschluss der Versicherung ereignet hat, es werden keine Kosten rückwirkend übernommen.

Allgemeine Informationen zu der Versicherung
Bei Streitigkeiten rund um ein Mietverhältnis greift keine allgemeine Rechtsschutzversicherung, es wird der Mietrechtschutz als Teilleistung benötigt. Dabei handelt es sich um ein Paket einer Rechtsschutzversicherung mit dem Mietrechtschutz inklusive. Nachdem auch Grundstücksfragen mit abgedeckt sind, wird diese Versicherung auch oft als Wohnungs- und Grundstücks-Rechtschutz bezeichnet. Werden der Mietrechtschutz und eine Rechtschutzversicherung kombiniert, dann ist dies auch billiger. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Vereinbarung über eine Selbstbeteiligung zu machen, wodurch die Beiträge noch weiter sinken. Je nach Versicherung bewegen sich die Beträge für die Selbstbeteiligung zwischen 120 und 170 Euro pro Jahr. Bei dem Vertragsabschluss ist darauf zu achten, wann die Versicherung nicht bezahlt. Damit ein Mieter einen Rundumschutz hat, sollte der Mietrechtsschutzvertrag sämtliche Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter umfassen.

Einen Kommentar schreiben: